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Tel.: 04724/795    auch per Fax: 04724/229042

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Datenschutzerklärung

 

Um unsere Ferienwohnung anbieten zu können, benötigen wir natürlich auch einige Daten über Sie. Dabei nehmen wir den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst und verarbeiten diese stets im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU Datenschutzverordnung.

 

Mit der Datenschutzerklärung möchte ich Sie  über Art, Umfang und Zweck der von unserer Seite verarbeiteten personenbezogenen Daten und Ihre Rechte  informieren.

 

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unserer Seite personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.Ich weise darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Betreiber der Seite behält sich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

 Zur Datenschutzverordnung bezüglich elektronischem Abrechnungssystem der Stadt Cuxhaven:

 

§ 9 Absatz 4 der Gästebeitragssatzung enthält folgende Regelung:

 

(4) Zur Erfüllung ihrer Pflichten nach den Absätzen 2 bis 3 haben die Unterkunftgeber das von der Stadt Cuxhaven unentgeltlich zur Verfügung gestellte elektronische Abrechnungssystem zu nutzen. Vom Gästebeitragsschuldner haben sie folgende Daten zu erheben, im System zu speichern und damit an die Stadt Cuxhaven zu übermitteln:

 

- Name und Vorname des Gästebeitragsschuldners

 

- Straße, Postleitzahl und Wohnort des Gästebeitragsschuldners

 

- Aufenthaltszeitraum;

 

§ 10 Absatz 2 der Übernachtungsteuersatzung lautet diesbezüglich:

 

Für die Steueranmeldung haben die Unterkunftgeber ein von der Stadt Cuxhaven unentgeltlich zur Verfügung gestelltes elektronisches Abrechnungssystem zu nutzen. Vom Unterkunftnehmer haben sie folgende Daten zu erheben, bis spätestens zum Abreisetag des Unterkunftnehmers im System zu speichern und damit an die Stadt Cuxhaven zu übermitteln:

 - Name und Vorname des Unterkunftnehmers

- Straße, Postleitzahl und Wohnort des Unterkunftnehmers

 - Aufenthaltszeitraum

 - Steuermaßstab für den Aufenthaltszeitraum.

 

Bisherige Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung:

 

Die bisherige Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung für Zwecke der Gästebeiträge und Übernachtungsteuer ist § 4 Absatz 1 des Niedersächsisches Datenschutzgesetzes. Darin heißt es:

 Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn

 

1. dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies vorsieht oder

 

2. die Betroffenen eingewilligt haben.

 

Eine andere Rechtsvorschrift im Sinne des § 4 NDSG sind § 9 Absatz 4 der Gästebeitragssatzung und die § 10 Absatz 2 der Übernachtungsteuersatzung.

 

In seinem Urteil vom 21.09.2016 - 1 A 523/15 - hat das Verwaltungsgericht die Verpflichtung der Unterkunftgeber zur Nutzung des elektronischen Abrechnungssystems für die Ausstellung der Kurkarten und Abrechnung der Kurbeiträge durch die seinerzeitige Tourismusbeitragssatzung der Stadt für rechtmäßig erklärt und unter den Randziffern 46-56 auch umfangreiche Ausführungen zum Datenschutz gemacht und diesbezüglich keine Bedenken http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE160020309&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

 

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

 

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung für Zwecke der Gästebeiträge und Übernachtungsteuer ist ab 25.05.2018 der Artikel 6 Absatz 1 Nr. c der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit 1 Absatz 6 der Neufassung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes in Verbindung mit der Gästebeitragssatzung und der Übernachtungsteuersatzung. Der Artikel 6 Absatz 1 Nr. c der Datenschutz-Grundverordnung lautet:

 

Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

 a)...

 b) …

 c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;

 

Eine solche rechtliche Verpflichtung stellen § 9 Absatz 4 der Gästebeitragssatzung und die § 10 Absatz 2 der Übernachtungsteuersatzung dar. Dies bedeutet, dass Sie wie bisher die in den Satzungen genannten Daten erheben und im elektronischen Abrechnungssystem speichern und damit an die Stadt übermitteln dürfen.

 Stadt Cuxhaven